Google Bowling:
Dieser Begriff bezeichnet Vorgehensweisen, die darauf ausgerichtet sind, bestimmte Websites auf der Rankingliste von Google nach hinten zu drängen. Die großen Suchmaschinen nutzen solche Maßnahmen, um Spam und Websites, die gegen ihre Verhaltensvorschriften und Regeln verstoßen, einfach aus den Suchergebnissen auszuschließen. Dienstleister wie Google prüfen stichprobenartig eine Summe von Seiten nach bestimmten vorgegeben Kriterien ab. Erfüllt eine Seite diese Kriterien nicht, so wird sie aus dem Ranking ausgeschlossen. Natürlich ist es möglich, dass eine Website aufgrund von Fremdeinwirken ausgeschlossen wird. Verlinken zum Beispiel viele andere User mit „verbotenen“ Begriffen auf die Opferseite, so wandert diese im Ranking immer weiter nach hinten oder wird gar ganz aus den Suchergebnissen ausgeschlossen. Mittlerweile wird dieses Verfahren gezielt von so genannten „Bad Neighbours“ eingesetzt, um die Konkurrenz vom Markt zu drängen. Die Täter stellen dafür ganze Linkfarmen zusammen, die das Opfer dann schnell und zuverlässig mit seiner Website aus den Google Suchergebnissen verdrängen. Für manche Betreiber einer Website kann das der Ruin bedeuten, vor allem, wenn eine ganze Existenz an der Internetpräsenz hängt. Juristisch gesehen ist dieses Vergehen nicht genau definiert, bzw. als Straftat anerkannt, dürfte aber in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs fallen. Bald werden die ersten Opfer mit ihrem Anliegen vor Gericht gehen, sodass sich auch die Regierung dieser neuen Art von Internetkriminalität annehmen werden muss. Die Beweislage wird in solch einem Fall allerdings, aufgrund der Anonymität des Internet, so gut wie nie eindeutig sein.
