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Seite 2 von 5 Wie Google seinen Index erstellt, haben wir hier in unserem Tutorial bereits erwähnt und auf die zwei Möglichkeiten hingewiesen, die es gibt, um bei Googles heiß begehrten Index zu gelangen. Nach der Anmeldung, werden die Crawler in Kürze ausgesandt, um die Daten Ihrer Webseite aufzunehmen. Diese Daten werden dann im "Index" gespeichert. Sie müssen sich hierbei etwas gedulden, da es schon einige Tage dauern kann, bis die Daten verarbeitet wurden, und Sie in der Google Suchmaschine als Ergebnis erscheinen. Sie können auch selbst verfolgen, wie weit die Indexierung Ihrer Webseite schon fortgeschritten ist. Hierzu müssen sie lediglich eine sogenannte "Siteabfrage" stellen, in dem Sie den Wortlaut "site:" und dann Ihre Internetadresse in das Suchmaschinenfeld angeben. In wenigen Sekunden erhalten sie das Ergebnis der Seiten, die Google bereits im Index aufgenommen hat.
Die zweite Möglichkeit, um bei Google Fuß zu fassen, sind externe Links. Es liegt in der Natur der Suchmaschine, dass die Crawler, bzw. der Googlebot jedem Verweis folgen und somit auch ohne einen Eintrag von ihm gefunden und automatisch indexiert wird. Hier liegt der Vorteil darin, dass die Aufnahme wesentlich schneller von Statten geht, und schon innerhalb weniger Stunden erfolgen kann. Gleichzeitig wird Google die Präsenz der externen Links ebenfalls registrieren und auch gleich höher bewerten, was wiederum ein besseres Ranking zur Folge haben kann.
In der Regel wird erst die Hauptseite, bzw. die Startseite in den Index aufgenommen und dann erst die verschiedenen Unterkategorien. Auch kann es vorkommen, dass Ihnen bei Ihrer ersten Siteabfrage, all Ihre Seiten als indexiert angezeigt werden und bei einem späteren Versuch ist das Ergebnis wiederum negativ. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass Google aus vielen verschiedenen Datencentern besteht. Die Zuständigkeit der Datencenter wechselt je nach freier Ressource und nach Suchanfrage. Je nachdem, welches Datencenter Sie gerade erwischt haben, ist es gut möglich, dass Ihre Daten bis zu diesem noch nicht vorgedrungen sind.
Generell gilt aber bei der Indexierung: Externe Links wirken nicht nur beschleunigend, sondern auch positiver auf die Suchmaschine. Sind Sie erst einmal im Index gespeichert, wird Ihre Seite regelmäßig nach neuen Informationen und Daten durchsucht. Sollten Sie während dieser Zeit allerdings den Title und Description-Tag verändern, wird dies erst sehr viel später im Index aufgenommen werden und dementsprechend bei den Suchergebnissen verändert. Es ist also ratsam eine Anmeldung erst vorzunehmen, wenn alles steht und keine großen Veränderungen mehr vorgenommen werden müssen.
Indexausschluss - was Sie unbedingt vermeiden sollten Das Schlimmste, was einem Webseitenbetreiber passieren kann, ist der komplette Ausschluss, bzw. die Löschung aus dem Googleindex. Denn es ist letztendlich doch die Suchmaschine, die den Besucher auf die Webseite lenkt. Wird diese jedoch nicht mehr gelistet, ist es mit den Besuchern auch schnell vorbei. Doch wenn es zu einem solchen Ausschluss kommt, muss vorher schon etwas Grundlegendes passiert sein, sprich: der Verstoß gegen die Googlerichtlinien. Diese Richtlinien sind i. d. R. für jedermann einsehbar und sollten deshalb auch befolgt werden. Wird jedoch gegen diese Regeln verstoßen, kann es passieren, dass Google mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Index reagiert. Zu den üblichen Verstößen zählt als häufigster Ausschlussgrund, u. a. Suchmaschinen Manipulationen jeglicher Art, wie: versteckte Texte, doppelter Content und Keywordspamming.
Allerdings wird hier ein Verstoß nicht verhandelt, oder gar individuell abgewägt, sondern konsequent und mit eigens dafür entwickelten Programmen und Filtern nach Verstößen gesucht. Finden diese Programme Ungereimtheiten oder Verstöße, so wir die Seite schlicht weg aus dem Index genommen oder in die Sandbox verbannt. Es gibt aber auch noch eine weitere Methode, wie Google Recht und Ordnung schafft. Neben dem plötzlichen Ausschluss, gibt es noch die, unter dem Namen "Slow Death" bekannte, Löschung auf Raten. Das heißt, dass nicht die komplette Seite auf einmal gelöscht wird, sondern nur Teile, aber mit dem Ziel, dass die Seite irgendwann ganz aus dem Index verschwinden wird. Eine Abstrafungsmethode, die genauso schädigend für einen Webseitenbetreiber ist, wie die komplette Löschung. Dies geschieht häufig bei Seiten, die mit einem "doppelten Inhalt", oder unter mehreren Domainnamen kursieren. Eine Möglichkeit um herauszufinden, warum eine Löschung oder Teillöschung vorgenommen wurde, ist die Recherche über "Google Analytics ".
Es ist also durchaus ratsam, sich an die Richtlinien der verschiedenen Suchdienste zu halten, damit Sie nicht nur eine Löschung abwenden können, sondern auch um nicht negativ bewertet zu werden, was automatisch ein Rankingverlust nach sich zieht. Außerdem können Sie sicher sein, das eine Wiederaufnahme in den Index, sich als äußerst schwierig erweist, hierzu müssten Sie dann einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen, den sogenannten "Reinclusion Request".
Was Sie tun müssen, damit Google Sie wieder indiziert Bevor Sie überhaupt etwas tun können, müssen Sie erst einmal den Grund des Ausschlusses finden und beseitigen. Überprüfen Sie Ihre Seite noch einmal, denn oftmals können auch mehrere Punkte der Grund sein, warum Sie aus dem Index gelöscht wurden. Ist dies geschehen, können Sie einen sogenannten "Wiederaufnahmeantrag" stellen, der bei Google unter dem Namen "Reinclusion Request" bekannt ist. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Webseite manuell, also von einem Prüfer aufgerufen wird und deshalb sollten Sie wirklich alles, was gegen die Richtlinien spricht, von Ihrer Seite verbannt haben. Den Antrag selbst können Sie über das Supportforum stellen, in unserem Bereich "Wichtige Adressen und Links" haben wir für Sie den Link bereitgestellt, denn dies ist die einzige Adresse, über die Sie mit Ihrem Anliegen auch die Zuständigen erreichen. Es darf nicht vergessen werden, dass Google sekündlich E-Mails aus aller Welt erhält. Deshalb sollten Sie auch nicht versäumen, in die Betreffzeile "Reinclusion Request" zu schreiben. Andernfalls kann Ihre E-Mail nicht zugeordnet werden und wird unwillkürlich untergehen.
Erklären Sie nun die Gründe für Ihre Löschung und schreiben Sie auch, dass Sie inzwischen de Ursachen entfernt und sich eines Besseren besonnen haben. Sie würden nun dafür Sorge tragen, dass Ihre Webseite in Zukunft den Richtlinien entspricht. Da Sie hier mit Menschen und nicht mit einer Maschine kommunizieren, ist es ratsam, dass Sie einen freundlichen Ton an den Tag legen und auch wahrheitsgemäß Auskunft geben. Google die Schuld für Ihre Löschung in die Schuhe schieben zu wollen, würde sich eher negativ auf den Antrag auswirken.
Nun brauchen Sie etwas Geduld, denn es wird dauern, bis Ihr Antrag in die Bearbeitung gehen wird. Vermeiden sie ständiges Nachfragen und Bombardements mit E-Mails. Da es ohnehin sehr schwierig werden wird, wieder in den Index aufgenommen zu werden, sollten sie einfach alles unterlassen, was Google unangenehm aufstoßen lassen könnte. Gehen Sie einfach davon aus, dass es teilweise sogar bis zu ein paar Monaten dauern kann, bis sich etwas regt.
Lassen Sie von der Idee ab, Ihre Seite unter einer neuen Domain anzumelden, oder Sie über eine andere IP-Adresse zu hosten - Google erkennt auch dies und schon können Sie den Wiederaufnahmeantrag vergessen. |









