Transaktionskosten:
Transaktionskosten fallen dann an, wenn man eine oder mehrere Transaktionen (wie z.B. eine Warenbestellung in einem Onlineshop) durchführt. Variable und fixe Gebühren sind ein Teil der Transaktionskosten, beispielsweise die Grundgebühr für ein Paymentsystem. Um den wirklichen Deckungsbeitrag von Bestellungen ermitteln zu können, müssen Transaktionen immer vom Bruttoerlös abgezogen werden (siehe unteres Beispiel). Als Grundlage für die Kalkulation wird der übrig gebliebene Deckungsbeitrag genutzt. Kauft man beispielsweise ein Handy in einem online Mobilshop für 250,- € (inklusive der Mehrwertsteuer), müssen zunächst die anfallenden Kosten (z. B. Mehrwertsteuer, Transaktionskosten und Auslieferung durch ein Dienstleistungsunternehmen) abgezogen werden. Die Summe, die übrig geblieben ist, ist die Deckungssumme. Wenn nun jeder 50. Besucher des Mobilshops so ein entsprechendes Handy kauft, dann verdient man pro Besucher (auch die Besucher, die nichts kaufen werden einbezogen) den entsprechenden Betrag. Somit kann man problemlos das Handy auch für 30 Cent pro Klick im Internet bewerben, was auch wieder mehr Besucher auf die Webseite bzw. Onlineshop "lockt".
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